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Was ist die Fahrradcodierung?
Bei der Codierung wird in den
Fahrradrahmen eine Ziffern- und Zahlenkombination graviert, die in verschlüsselter
Form den Ort, die Straße, Hausnummer und Initialen des Fahrradbesitzers
enthält.
Die ADFC-Fahrradcodierung basiert
auf dem von der Polizei in Bergisch-Gladbach (NRW) bereits im Jahr 1993 entwickelten
Codierverfahren.
Dieses Verfahren wurde zwischenzeitlich
(1996) auch von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder
als geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Fahrraddiebstählen empfohlen.
Vorteile
- Mit der Gravur personenbezogener Daten
in den Rahmen sind Fahrräder eindeutig dem Eigentümer zuzuordnen.
- Die Codierung schreckt potentielle Diebe
ab oder erschwert zumindest dem Dieb den Weiterverkauf des gestohlenen Rades.
- Der Verkaufswert des Fahrrads sinkt
erheblich, da ein Weiterverkauf ohne Eigentumsnachweis kaum oder nur erschwert
möglich ist.
- Die Hemmschwelle für potentielle
Diebe steigt bei codierten Fahrrädern nachweislich.
- Durch das geringere Diebstahlrisiko
erhalten codierte Fahrräder bei der ADFC-Diebstahlversicherung einen
Rabatt von 10 Prozent.
- Einfachere Aufklärung von Fahrraddiebstählen
durch die Polizei aufgrund des personenbezogenen Codes.
- Nach einem Diebstahl kann der Code leicht
hergeleitet werden und steht damit dem Eigentümer des Fahrrads für
eine Anzeige bei der Polizei zur Verfügung.
- Polizeikontrollen können schnell
und ohne großen Aufwand durchgeführt werden.
- aufgrund des personenbezogenen Codes
laufen Diebe Gefahr identifiziert zu werden.
- Eine Registrierung des Codes in einer
zentralen Datenbank ist nicht erforderlich. Das Fahrrad selbst fungiert durch
den Code als rollende Datenbank .
- Aufgefunden Fahrräder können
dem Eigentümer eindeutig zugeordnet und wieder zugeführt werden.
Der Code
Die auf den Eigentümer
bezogene Zuordnung des Fahrrads wird durch den Code erreicht. Dieser wird
- aus der von den Kfz-Kennzeichen bekannten
Buchstabenfolge für den Land- bzw. Stadtkreis,
- dem Wohnort, der Straße und der
Hausnummer sowie
- den Initialen des Namens gebildet.
Hier ein Beispielcode:
BT143 30024 069TN
| BT |
Kfz-Kennzeichen Bayreuth |
| 143 |
Gemeindekennung Goldkronach |
| 30024 |
Straßenschlüssel für
Leisau |
| 069 |
Hausnummer |
| TN |
Initialen des Eigentümers |
Die Gravur
Dieser Code wird mittels einer
kleinen Fräse in das Sattelrohr, möglichst nah an der Sattelklemmung,
auf der rechten Seite des Rahmens eingefräst. Die Graviertiefe beträgt
dabei lediglich 0.1 bis 0.2 mm, je nach Stärke der Lackierung. Eine
Klebefolie schützt die Oberfläche vor Korrosion. In einem Gutachten
der Technischen Universität Aachen wurde festgestellt, dass eine Gravurtiefe
von 0.15 bis 0.2 mm die Stabilität bei Stahl- und Aluminiumrahmen nicht
beeinträchtigt. Rahmen aus Carbon, Titanal sowie verchromte Rahmen dürfen
nicht codiert werden.
Rechtliche Aspekte
Die Fahrradcodierung bewirkt
eine eindeutige Zuordnung des Fahrrads zu seinem Besitzer. Von besonderer
Bedeutung sind daher der Eigentumsnachweis und die Einverständniserklärung
.
- Eigentumsnachweis: Erst wenn die
Identität des Fahrrads (durch Kaufbeleg) und die Identität des Besitzers
(Ausweis, in Übereinstimmung mit dem Kaufbeleg) zweifelsfrei feststehen,
kann die Codierung durchgeführt werden.
Der ADFC behält sich einen Abgleich
der codierten Fahrräder mit den bei der Polizei als gestohlen registrierten
Fahrrädern vor. - Einverständniserklärung
: Das Fahrrad darf durch die ADFC-Aktiven erst dann codiert
werden, wenn neben dem Eigentumsnachweis die Einverständniserklärung
vom Eigentümer unterschrieben wurde.
Mit der Einverständniserklärung
wird auf jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem ADFC verzichtet.
Was tun bei Umzug
oder Verkauf des Rades?
- Umzug: zieht man als Besitzer
eines codierten Rades um, so sollte darauf geachtet werden, dass man seinen
früheren Wohnsitz (durch Meldebescheinigung) nachweisen kann. So kann
man bei einer Polizeikontrolle weiterhin sein Eigentum an dem betreffenden
Rad beweisen.
Unter Vorlage des Personalausweises
und der Meldebescheinigung besteht die Möglichkeit einen neuen Code anbringen
zu lassen. - Verkauf:
wird ein codiertes Fahrrad verkauft, so muss der Käufer auf einer
schriftlichen Bestätigung des Verkäufers bestehen, auf der Name
und Adresse des Verkäufers sowie Fahrradmarke und -modell enthalten sind.
Außerdem sollte er sich den Originalkaufvertrag aushändigen lassen.
Ebenfalls empfehlenswert ist die
Nachprüfung des Codes auf Übereinstimmung mit den Verkäuferdaten,
um den Kauf eines gestohlenen Rades zu vermeiden.
Der Käufer kann unter Vorlage
des Originalkaufvertrages, des Gebrauchtrad-Kaufvertrages und seines Personalausweises
einen neuen Code anbringen lassen.
Kosten
Die Codierung eines Rades kostet
10,-- € pro Rad. Für Kinder 6,-- €, für Familien 25,-- €.
ADFC-Mitglieder zahlen jeweils
den halben Preis. Neu-Mitglieder erhalten die Codierung kostenlos.
Termine
entnehmen Sie bitte den Ankündigungen
unter Termine, der Presse oder
vereinbaren bzw. erfragen Sie diese bei Thomas Neubauer unter 09273-8263.
Bitte nicht
vergessen: Eigentumsnachweis (Kaufbeleg) und Personalausweis.
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