ADFC Bayreuth - Rund ums Rad - Codierung

Die Fahrradcodierung


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Was ist die Fahrradcodierung?

Bei der Codierung wird in den Fahrradrahmen eine Ziffern- und Zahlenkombination graviert, die in verschlüsselter Form den Ort, die Straße, Hausnummer und Initialen des Fahrradbesitzers enthält.

Die ADFC-Fahrradcodierung basiert auf dem von der Polizei in Bergisch-Gladbach (NRW) bereits im Jahr 1993 entwickelten Codierverfahren.

Dieses Verfahren wurde zwischenzeitlich (1996) auch von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder als geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Fahrraddiebstählen empfohlen.

Vorteile

  • Mit der Gravur personenbezogener Daten in den Rahmen sind Fahrräder eindeutig dem Eigentümer zuzuordnen.
  • Die Codierung schreckt potentielle Diebe ab oder erschwert zumindest dem Dieb den Weiterverkauf des gestohlenen Rades.
  • Der Verkaufswert des Fahrrads sinkt erheblich, da ein Weiterverkauf ohne Eigentumsnachweis kaum oder nur erschwert möglich ist.
  • Die Hemmschwelle für potentielle Diebe steigt bei codierten Fahrrädern nachweislich.
  • Durch das geringere Diebstahlrisiko erhalten codierte Fahrräder bei der ADFC-Diebstahlversicherung einen Rabatt von 10 Prozent.
  • Einfachere Aufklärung von Fahrraddiebstählen durch die Polizei aufgrund des personenbezogenen Codes.
  • Nach einem Diebstahl kann der Code leicht hergeleitet werden und steht damit dem Eigentümer des Fahrrads für eine Anzeige bei der Polizei zur Verfügung.
  • Polizeikontrollen können schnell und ohne großen Aufwand durchgeführt werden.
  • aufgrund des personenbezogenen Codes laufen Diebe Gefahr identifiziert zu werden.
  • Eine Registrierung des Codes in einer zentralen Datenbank ist nicht erforderlich. Das Fahrrad selbst fungiert durch den Code als rollende Datenbank .
  • Aufgefunden Fahrräder können dem Eigentümer eindeutig zugeordnet und wieder zugeführt werden.

Der Code

Die auf den Eigentümer bezogene Zuordnung des Fahrrads wird durch den Code erreicht. Dieser wird
  • aus der von den Kfz-Kennzeichen bekannten Buchstabenfolge für den Land- bzw. Stadtkreis,
  • dem Wohnort, der Straße und der Hausnummer sowie
  • den Initialen des Namens gebildet.
Hier ein Beispielcode:

BT143 30024 069TN

BT Kfz-Kennzeichen Bayreuth
143 Gemeindekennung Goldkronach
30024 Straßenschlüssel für Leisau
069 Hausnummer
TN Initialen des Eigentümers

Die Gravur

Dieser Code wird mittels einer kleinen Fräse in das Sattelrohr, möglichst nah an der Sattelklemmung, auf der rechten Seite des Rahmens eingefräst. Die Graviertiefe beträgt dabei lediglich 0.1 bis 0.2 mm, je nach Stärke der Lackierung. Eine Klebefolie schützt die Oberfläche vor Korrosion. In einem Gutachten der Technischen Universität Aachen wurde festgestellt, dass eine Gravurtiefe von 0.15 bis 0.2 mm die Stabilität bei Stahl- und Aluminiumrahmen nicht beeinträchtigt. Rahmen aus Carbon, Titanal sowie verchromte Rahmen dürfen nicht codiert werden.
 

Rechtliche Aspekte

Die Fahrradcodierung bewirkt eine eindeutige Zuordnung des Fahrrads zu seinem Besitzer. Von besonderer Bedeutung sind daher der Eigentumsnachweis und die Einverständniserklärung .
  • Eigentumsnachweis: Erst wenn die Identität des Fahrrads (durch Kaufbeleg) und die Identität des Besitzers (Ausweis, in Übereinstimmung mit dem Kaufbeleg) zweifelsfrei feststehen, kann die Codierung durchgeführt werden.

  • Der ADFC behält sich einen Abgleich der codierten Fahrräder mit den bei der Polizei als gestohlen registrierten Fahrrädern vor.
  • Einverständniserklärung : Das Fahrrad darf durch die ADFC-Aktiven erst dann codiert werden, wenn neben dem Eigentumsnachweis die Einverständniserklärung vom Eigentümer unterschrieben wurde.

  • Mit der Einverständniserklärung wird auf jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem ADFC verzichtet.

Was tun bei Umzug oder Verkauf des Rades?

  • Umzug: zieht man als Besitzer eines codierten Rades um, so sollte darauf geachtet werden, dass man seinen früheren Wohnsitz (durch Meldebescheinigung) nachweisen kann. So kann man bei einer Polizeikontrolle weiterhin sein Eigentum an dem betreffenden Rad beweisen.

  • Unter Vorlage des Personalausweises und der Meldebescheinigung besteht die Möglichkeit einen neuen Code anbringen zu lassen.
  • Verkauf: wird ein codiertes Fahrrad verkauft, so muss der Käufer auf einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers bestehen, auf der Name und Adresse des Verkäufers sowie Fahrradmarke und -modell enthalten sind. Außerdem sollte er sich den Originalkaufvertrag aushändigen lassen.

  • Ebenfalls empfehlenswert ist die Nachprüfung des Codes auf Übereinstimmung mit den Verkäuferdaten, um den Kauf eines gestohlenen Rades zu vermeiden.
    Der Käufer kann unter Vorlage des Originalkaufvertrages, des Gebrauchtrad-Kaufvertrages und seines Personalausweises einen neuen Code anbringen lassen.

Kosten

Die Codierung eines Rades kostet 10,-- € pro Rad. Für Kinder 6,-- €, für Familien 25,-- €. ADFC-Mitglieder zahlen jeweils den halben Preis. Neu-Mitglieder erhalten die Codierung kostenlos.

Termine

entnehmen Sie bitte den Ankündigungen unter Termine, der Presse oder vereinbaren bzw. erfragen Sie diese bei Thomas Neubauer unter 09273-8263.

Bitte nicht vergessen: Eigentumsnachweis (Kaufbeleg) und Personalausweis.

 
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