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ADFC Startseite
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Die ADFC-Fördermitgliedschaft ist für Körperschaften, Gastbetriebe, Hotels, Fahrradgeschäfte und andere Unternehmen gedacht, die den ADFC unterstützen wollen und diese Unterstützung auch zur eigenen Imagepflege einsetzen wollen. Fördermitglieder erhalten die gleichen Informationen wie natürliche Mitglieder (z.B. Zeitschrift RadWelt). Zusätzlich erhalten Fördermitglieder mit dem Begrüßungsschreiben den grossen Aufkleber "ADFC-Fördermitglied" (z.B zur Anbringung im Schaufenster). Für fördernde Mitglieder gilt die ADFC-Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung nicht.
- Fahrradhändler, gastronomische Betriebe, Planungsbüros und andere Unternehmen: 100 Euro bei mehr als 4 Beschäftigten: 25,56 Euro je fahrradbezogenem Beschäftigten. - Städte und andere kommunale Körperschaften bis 50.000 Einwohner: Mindestbeitrag 255,65 Euro; über 50.000 Einwohner mind. 511,29 Euro, über 100.000 Richtsatz 5,11 Euro je 1000 Einwohner. Für Fördermitgliedschaften sind abweichende Regelungen in Absprache mit dem Bundesvorstand oder mit dem zuständigen Landesvorstand möglich. Vorteile für Fördernde Mitglieder:
Sie können den Aufkleber „ADFC-Fördermitglied" in ihren Räumen und Auslagen werbewirksam plazieren. In Mitgliederzeitschriften können Fördermitglieder zu günstigen Konditionen werben. Sie erhalten die RadWelt und die ADFC-Rundschau. Sie können mit dem Kreisverband eng und kooperativ zusammenarbeiten. Politische Parteien
und zugehörige Organisationen (z.B. Gemeindefraktionen) können nicht
Mitglieder werden, den ADFC aber mit einer regelmäßigen Spende
unterstützen. .ADFC Allgemeiner
Deutscher Fahrrad-Club e. V., Bundesgeschäftsstelle |
Auch nach der Neuregelung des Spendenrechts zum 1. Januar 2000 sind Mitgliedsbeiträge nur bei Vereinen abziehbar, die bestimmte gemeinnützige Zwecke fördern. Außerdem sind Mitgliedsbeiträge vom Abzug ausgeschlossen, aus denen überwiegend Leistungen für die Mitglieder erbracht werden. Für die ADFC-Mitglieder sind das z. B. die Radwelt, die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung und die Angebote der örtlichen ADFC-Kreisverbände.
Die Mitgliedsbeiträge sind demnach nicht absetzbar.
Spenden sind selbstversändlich
absetzbar. Näheres hierzu auf unserer Seite Bankverbindung.
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Email an Webmaster
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